Bei jedem Mietverhältnis kann der Vermieter eine Kaution vom Mieter verlangen.
Die Kaution ist eine Sicherheit für den Privatvermieter, falls der Mieter seine Zahlungen nicht mehr leisten kann oder die Wohnung in einem schlechten Zustand hinterlässt. Doch was genau müssen Sie als Privatvermieter beachten? Erfahren Sie von uns alles, was Sie über die Mietkaution wissen müssen.
Was sagt das Mietrecht zur Kaution
Die Mietkaution ist eine Sicherheit für den Vermieter, die im § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist. Laut § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann die Mietkaution bis zu drei Netto-Monatsmieten betragen. Nach einer Mietpreiseinschätzung wird die Mietkaution bei Abschluss des rechtssicheren Mietvertrages hinterlegt und kann entweder in bar oder auch in Form einer Bürgschaft geleistet werden. Die Kautionssumme soll den Vermieter vor etwaigen Schäden an der Mietsache oder auch vor ausstehenden Mietzahlungen schützen. Sobald der Mietvertrag gekündigt wird, hat der Mieter Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution. Allerdings muss er zuvor die Mietsache in einem ordentlichen Zustand übergeben haben und alle offenen Mietzahlungen müssen beglichen sein.
Was sagt das Mietrecht zur Rückzahlung der Kaution
Der Rückzahlungsprozess der Mietkaution ist in der Regel unkompliziert. Die Miete ist zurückzuzahlen, sobald der Mieter auszieht. Als Privatvermieter steht Ihnen eine Überlegungsfrist von sechs Monaten zu, um die Wohnung auf Mängel zu prüfen. In diesem Zeitraum sollten Sie als Privatvermieter Ihren Anspruch geltend machen, da dieser ansonsten verjährt.
Als Vermieter die Kaution richtig anlegen
In Deutschland gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Kautionskonto, auf dem Vermieter ihre Kaution anlegen müssen. Allerdings darf der Vermieter die Mietkaution nicht auf seinem Privat- oder Geschäftsvermögen anlegen, da die Kaution dem Mieter gehört und für den Vermieter nur eine Sicherheit darstellt. Gemäß Mietrecht muss der Vermieter die Kaution auf ein insolvenzfestes Konto einrichten. In den letzten Jahren haben immer mehr Banken und Sparkassen sich darauf spezialisiert, Kautionskonten für Vermieter anzubieten. Falls Sie Ihre Kaution bei einer Bank oder Sparkasse anlegen wollen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihr Kreditinstitut über die notwendige Erlaubnis verfügt. Diese Erlaubnis erteilt die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem die Bank oder Sparkasse ansässig ist.
Es gibt verschiedene Arten der Mietkaution:
Als Privatvermieter sollten Sie wissen, dass die Zahlung der Mietkaution in einem rechtssicheren Mietvertrag festgelegt werden sollte. Des Weiteren stehen dem Mieter verschiedene Arten der Zahlung zur Verfügung:
Die Barzahlung:
Hierbei zahlt der Mieter die Kaution in bar an den Vermieter. Dies ist die gängigste Art der Kautionszahlung, da sie für beide Seiten am unkompliziertesten ist. Auch die Überweisung der Kaution auf das Konto des Privatvermieters fällt unter Barzahlung.
Die Bankbürgschaft:
Eine Bank übernimmt hierbei die Sicherheit für Sie. Der Nachteil hierbei ist, dass nicht jede Bank eine Bürgschaft übernehmen will. Zudem fallen oft Gebühren an.
Die Pfandleihhausbürgschaft:
Das Pfandleihhaus ist zudem eine weitere Option, um die Kaution des Mieters anzulegen. Allerdings sind die Kosten meist höher, wenn eine Bank bürgt.
Die Versicherungsbürgschaft:
Hierbei stellt eine Versicherungsgesellschaft eine Bürgschaft für den Vermieter aus. Dies ist i. d. R die teuerste Art der Bürgschaft, allerdings hat der Mieter so die Sicherheit, dass er seine Kaution zurückbekommt.
Mietkautionen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Mietvertrages. Als Vermieter sollten Sie daher genau wissen, was Sie bei der Vermietung Ihrer Immobilie beachten müssen. Zudem sollten Sie wissen, welche rechtlichen Regeln für Mietkautionen in Ihrem Bundesland gelten. Weitere Informationen rund um die Themen Mietvertrag und Vermietung finden Sie bei uns unter: www.moovin.de
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