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Der Energieausweis - was ist das überhaupt und wo kann ich was ablesen?

Energieausweise sind spätestens nach ihrer gesetzlichen Verpflichtung ab 2007 bei Maklern, Mietern und Immobilienbesitzern in aller Munde. Doch was ist das überhaupt genau und welche Informationen geben die Ausweise preis? Im Folgenden wollen wir für Sie ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.


Zu Beginn die allgemeinen Fakten: Bei einem Energieausweis handelt es sich um ein Dokument, das Informationen über den Energieverbrauch und die thermische Qualität eines Gebäudes enthält; quasi eine Art Steckbrief für ein Gebäude. Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Energieausweisen: dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.

Der Energieverbrauchsausweis gibt Auskunft darüber, wie viel Energie ein Gebäude tatsächlich verbraucht hat. Er wird anhand der tatsächlichen Verbrauchsdaten aus den vorangegangenen 12 Monaten erstellt und kann somit nur rückwirkend Auskunft über den Energieverbrauch erteilen. Für die Ausstellung eines Verbrauchsausweises müssen mindestens drei zusammenhängende Heizkostenabrechnungen vorliegen. Diese hängen immer vom Energieverbrauch der jeweiligen Bewohner ab und wirken sich somit individuell auf den Ausweis aus.

Um den Energiebedarf von Neubauten oder Bestandsgebäuden, wo kein Verbrauchsausweis angefertigt werden kann, zu ermitteln, wird auf die zweite Kategorie, den sogenannten Bedarfsausweis, zurückgegriffen. Über ihn lässt sich durch zertifizierte Energieberater feststellen, wie viel Energie ein Gebäude theoretisch benötigen würde, wenn es unter bestimmten Bedingungen genutzt würde. Er basiert auf Berechnungen und Simulationen und gibt somit Auskunft über den theoretischen Energiebedarf.

Bei beiden gilt: Ein Energieausweis wird stets für ein gesamtes Gebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne Wohnung. In Immobilien, in denen sowohl Wohnungen als auch Räume für eine gewerbliche Nutzung vorhanden sind, bezieht sich der Energieausweis im Normalfall lediglich auf den jeweiligen Wohnbereich.


Soweit so gut. Doch was steht dort nun genau?


Beide Energieausweisformen enthalten in der Regel relevante Informationen, die wir im folgenden für Sie aufschlüsseln wollen.


Seite 1 eines Energieausweises
Seite 1 eines Energieausweises

Die Gebäudedaten und die Ausweisform


Auf der ersten Seite des Dokuments finden sich allgemeine Angaben zur Größe, der Bauweise, dem Baujahr, des wesentlichen Energieträgers, der Lüftungsart sowie der Lage des Gebäudes. Diese Informationen sind wichtig, um den Energiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes besser einschätzen zu können.

Ebenfalls auf Seite 1 lässt sich die Energieausweisform ablesen (sprich: Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis) sowie die allgemein Regelung für die Verwendung des Dokuments.

Auch die Unterschrift des Ausstellers wird auf dieser Seite gesetzt.



Seite 2 eines Energieausweises
Seite 2 eines Energieausweises

Die Energieeffizienzklasse


Die 2. und 3. Seite beinhalten die Kernelemente des Ausweises, denn sie

geben, je nach Art des Dokuments, Auskunft über den Energieverbrauch oder den Energiebedarf des Gebäudes. Die Kennwerte für den Energiebedarf sind der Seite 2 zugewiesen, während die dritte Seite dem Energieverbrauch gewidmet ist. Je nach Ausweisform bleibt eine der Seiten unausgefüllt. Mittels eines Farbbandes ist die errechnete Energieeffizienzklasse für den Verbraucher oder Auftraggeber ablesbar. Die Klassen reichen von A+ (höchste Effizienz; grüner Farbton) bis H (niedrigste Effizienz; roter Farbton).




Seite 3 eines Energieausweises
Seite 3 eines Energieausweises

Anhand der Farbeinstufung und der Klasseneinteilung kann ein Gebäude eingestuft und mit anderen Immobilien verglichen werden.

Kennwerte mittig des Bandes geben zusätzliche Auskunft über den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m2) Nutzfläche an – kurz: kWh/(m2a). Je höher der Kennwert, desto schlechter fällt auch der energetische Zustand des Gebäudes aus. Kommen erneuerbare Energien im Gebäude zum Einsatz, finden sich in einem Feld auf der unteren linken Ecke auf Seite 2 auch Daten, inwieweit die gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung dieser Energien erfüllt worden sind.





Seite 4 eines Energieausweises
Seite 4 eines Energieausweises

Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung


Seite 4 des Energieausweises enthält für Hauseigentümer in knapper Form Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes.


Sind keine Empfehlungen zur Sanierung möglich, beispielsweise weil das Gebäude bereits umfassend modernisiert wurde, muss auch dies durch den Energieberater auf dem Ausweis vermerkt werden





Allgemeine Informationen zum Berechnungsverfahren

Seite 5 eines Energieausweises
Seite 5 eines Energieausweises

Auf Seite 5 finden sich abschließend zum besseren Verständnis für den Auftraggeber einige Erläuterungen zu den Angaben sowie den Berechnungsverfahren im Ausweis.


Wichtig festzuhalten bleibt, dass der Energieausweis lediglich den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes dokumentiert. Aus den Aussagen des Energieausweises einen Rückschluss auf die tatsächlich auftretenden Energiekosten zu tätigen, ist aufgrund der Nutzung von Normdaten für das Standortklima sowie das Heizungsverhalten der Bewohner nicht möglich. Ferner verpflichtet auch die ausgestellt Energieeffizienzklasse keinen Eigentümer zur Nachrüstung und Verbesserung seines Gebäudes. Auch das GEG selbst fordert nur in wenigen Fällen eine Bestandsoptimierung. Doch auch ohne gesetzliche Verpflichtung sind Immobilienbesitzer gut beraten, Verbesserungsvorschläge seitens des Energieberaters umsetzen. Dies kann nicht nur Heizkosten reduzieren, sondern auch den Wert der Immobilie und die Vermietungs- oder Verkaufschancen steigern.


Sie benötigen noch einen Energieausweis?


Unter www.moovin.de/energieausweis können Sie bequem Ihren Energieausweis online bestellen und anschließend per E-Mail erhalten. Falls Sie sich nicht sicher sind, welchen Energieausweis Sie benötigen (Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis), nutzen Sie einfach unseren Energieausweis-Test, welcher Ihnen schnell und mit gezielten Fragen die maßgeschneiderte Antwort liefert.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Energieberater, Herr Jonas Fechner, zur Verfügung. Welche Dokumente Sie für die Beantragung eines Energieausweises brauchen, erfahren Sie auf unserer Website oder unter 040-22 61 630-71 (Mo-Fr, 9-18 Uhr).

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