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Das Bestellerprinzip in der Vermietung

Aktualisiert: 8. Aug. 2022

Der Standard heute ist, dass ca. 80% der Makleraufträge von Vermietern ausgehen, die Kosten hierfür jedoch der Mieter tragen muss. Diese Regelung soll nun ab dem 01.06.2015 geändert werden. An diesem Tag tritt nämlich das Bestellerprinzip in Kraft, welches besagt, dass derjenige den Immobilienmakler bezahlen muss, der ihn auch bestellt hat. Also der Vermieter!

Da die Maklerleistung den Vermieter entlastet und er damit der Nutznießer dieser Leistung ist, klingt das neue Prinzip zunächst fair. Doch betrachtet man die hohen Fluktuation in Wohnungen (in Ballungsgebieten wechseln Mieter durchschnittlich alle drei Jahre Ihre Wohnung), bekommt das Bestellerprinzip einen bitteren Beigeschmack.


Das sehen auch die Immobilienmakler so. Laut einer Umfrage, von Immobilienscout24 sind 52% der Makler prinzipiell gegen das Bestellerprinzip. Die Angst der Makler ist, dass die Vermieter sich nun lieber selbst um die Vermarktung ihrer Wohnung kümmern und die Maklerleistung so entfällt. Aber wäre das in der Praxis wirklich der Fall? Haben Vermieter wirklich genug Zeit, um sich selbst um die Vermarktung Ihrer Wohnung zu kümmern? Was wenn die Wohnung in einer anderen Stadt liegt. Fährt ein Vermieter dann selbst zu den Besichtigungsterminen? Klingt nicht wirklich praxistauglich. Außerdem braucht es, will man seine Immobilie professionell vermarkten, Wissen und Erfahrung. Gerade bei Fragen wie und wo schalte ich mein Objekt am Besten oder wie führe ich eine Bonitätsprüfung korrekt durch, brauchen Vermieter oftmals einen professionellen Beistand.


Experten gehen davon aus, dass für Makler zwar harte Zeiten anbrechen werden, so jedoch die Branche von “schwarzen Schafen” bereinigt werden kann und sich Qualität durchsetzen wird.


Aber wie gehe ich als Vermieter mit dieser Herausforderung um, die ab Sommer 2015 auf mich zukommen wird?

Es gibt neue Ansätze, um die Fragen und Probleme, die das Bestellerprinzip aufwirft zu lösen. moovin bietet Vermietern die Möglichkeit, die Vermarktung ihres Objektes kosten - und arbeite-effizient zu gestalten. Dabei wird der gesamte Prozess digitalisiert. Das heißt moovin übernimmt die Inseration auf allen großen Immobilienportalen, so dass das Inserat besonders viele Interessenten erreicht. Außerdem gibt es die Möglichkeit auch die Erstellung des Exposés und die Besichtigungstermine vor Ort von moovin übernehmen zu lassen. Den moovin Service gibt es dabei bereits ab 199€.

Das Bestellerprinzip stellt Vermieter zwar vor neue Herausforderungen, jedoch gibt es bereits gute Lösungen, wie man die Vermarktung seiner Objekte in Zukunft bestmöglich organisieren kann.

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