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Bestellerprinzip: 2015 für die Vermietung, jetzt auch für den Verkauf
Seit ca. sechs Jahren gibt es das Bestellerprinzip für die Vermietung schon. Dieses besagt, dass die Person, den/die Immobilienmakler:in bezahlen muss, die ihn auch angeheuert hat. Zuvor lief der Prozess der Vermietung etwas anders, denn die Mieter:innen mussten nach Abschluss eines Mietvertrages die Maklerprovision selbst zahlen, obwohl die Vermieter:innen die Makler:innen beauftragt haben. Dank der Gesetzesänderung im Juni 2015 werden Mieter:innen nun nicht mehr zur Kasse


1 Jahr Bestellerprinzip
Digitale Makler Startups krempeln den Immobilienmarkt um Hohe Maklercourtagen und anstrengende Massenbesichtigungen - neben der ohnehin zeit- und kostenaufwendigen Planung eines Umzugs waren dies die Probleme von Mietern bei der Wohnungssuche. Den schlechten Beigeschmack hatten die Wohnungssuchenden vor allem bei der Tatsache, dass sie einen Makler bezahlen mussten, der nicht von ihnen angeheuert wurde. Um Mieter zu entlasten, erlies die Bundesregierung deshalb zum 1. Juni 20
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