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Bestellerprinzip: 2015 für die Vermietung, jetzt auch für den Verkauf
Seit ca. sechs Jahren gibt es das Bestellerprinzip für die Vermietung schon. Dieses besagt, dass die Person, den/die Immobilienmakler:in bezahlen muss, die ihn auch angeheuert hat. Zuvor lief der Prozess der Vermietung etwas anders, denn die Mieter:innen mussten nach Abschluss eines Mietvertrages die Maklerprovision selbst zahlen, obwohl die Vermieter:innen die Makler:innen beauftragt haben. Dank der Gesetzesänderung im Juni 2015 werden Mieter:innen nun nicht mehr zur Kasse


Mit digitaler Vermietung maximale Reichweite erzielen
In unserem Leistungsumfang für 1 Nettokaltmiete sind alle essenziellen Services für eine erfolgreiche und schnelle Wohnungsvermietung inkludiert. Vom Foto-Service bis zum Mietervorschlag kümmert sich moovin um den gesamten Prozess. Dabei setzen wir unsere Software gezielt ein, um sich wiederholende Schritte zu automatisieren, sodass Leerstand schneller abgebaut wird. Dazu gehört auch die automatische Schaltung der Wohnungsinserate auf allen großen Immobilienportalen wie Immo


Hybrid-Makler moovin wird erneut Immowelt Business-Partner
Wie gut die Zusammenarbeit mit immowelt funktioniert, zeigt die erneute Auszeichnung mit dem Business Partner Award – die Auszeichnung für eine professionelle Partnerschaft, erwiesene Qualifikation und erstklassige Vermarktungsleistung.


moovin im Hamburger Abendblatt!
Das Startup-Unternehmen moovin wurde am 20. Juni 2015 im Hamburger Abendblatt gemeinsam mit seinen Gründern Fabian Mellin, Arne Schubert und Axel von Zimmermann, vorgestellt. Der Zufall führte die Jungunternehmen zusammen. Fabian Mellin und Arne Schubert lernten sich wähend ihrer Zeit im Vertrieb von mytaxi kennen und entwickelten die Idee von moovin zuusammen mit dem erfahrenen Unternehmensberater und Immobilienexperten Dr. Axel von Zimmermann. Auch wenn die Geschäftsidee s
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