Was ist eine Mieterselbstauskunft?
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Eine Mieterselbstauskunft ist ein standardisiertes Formular, mit dem Vermieter potenzielle Mieter vor Vertragsabschluss zu ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation befragen. Sie dient der Bonitätsprüfung und hilft, das Risiko von Mietausfällen und Leerstand zu minimieren. Rechtlich ist die Mieterselbstauskunft kein Pflichtdokument – weder Vermieter müssen sie verlangen, noch müssen Mieter sie ausfüllen. Dennoch ist es zulässig, dass ein Vermieter die Wohnungsvermietung ablehnen darf, wenn ein Bewerber die Auskunft verweigert.
Welche Fragen sind in der Mieterselbstauskunft zulässig?
Diese Frage ist durchaus entscheidend – denn nicht alles, was Vermieter gerne wüssten, darf auch bei den potenziellen Mietern erfragt werden. Der Grundsatz lautet: Zulässig sind in der Mieterselbstauskunftsvorlage nur Fragen, die in einem direkten sachlichen Zusammenhang zum Mietverhältnis stehen.
Als zulässige Fragen gelten Folgende:
Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, aktuelle Adresse, Kontaktdaten
Einkommensverhältnisse: Monatliches Nettoeinkommen, Art des Arbeitsverhältnisses (befristet/unbefristet), Arbeitgeber
Anzahl der einziehenden Personen (inkl. Kinder)
Haustiere (Art und Anzahl)
Bestehende Mietschulden oder laufende Räumungsklagen
Insolvenzverfahren: Läuft aktuell ein Insolvenz- oder Privatinsolvenzverfahren?
Vorvermieterbescheinigung: Bestätigung des aktuellen Vermieters, dass keine Mietschulden bestehen
Nicht zulässige Fragen sind hingegen Folgende:
Im Gegensatz zu den Obigen verstoßen folgende Fragen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder das Datenschutzrecht und sind unzulässig:
Frage nach der Nationalität, Herkunft oder Religion
Fragen über die Familienplanung oder bestehende Schwangerschaften
Fragen über den Gesundheitszustand oder Behinderungsgrade
Fragen über die politische Überzeugungen oder eine Gewerkschaftszugehörigkeit
Sexuelle Orientierung
Werden unzulässige Fragen dennoch in der Mieterselbstauskunft gestellt, darf der Bewerber bei deren Beantwortung lügen – und das, ganz ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Darf ein Mieter die Mieterselbstauskunft verweigern?
Ja – rechtlich besteht keine Pflicht zur Auskunft. Allerdings hat der Vermieter im Gegenzug auch das Recht, einen Bewerber ohne Angabe von Gründen abzulehnen, solange dabei keine Diskriminierung nach AGG vorliegt. In der Praxis bedeutet eine Verweigerung fast immer das Ende der Bewerbung – insbesondere in Märkten mit hoher Nachfrage.
Was gehört zur vollständigen Mietermappe?
Die Mieterselbstauskunft ist nur ein Teil der Unterlagen, die Vermieter vor Vertragsabschluss einholen sollten. Eine vollständige Mietermappe umfasst typischerweise:
Mieterselbstauskunft (ausgefüllt und unterschrieben)
Einkommensnachweise der letzten drei Monate (Gehaltsabrechnungen)
Schufa-Auskunft (nicht älter als drei Monate)
Vorvermieterbescheinigung über das bisherige Mietverhältnis
Personalausweiskopie (zur Identitätsverifizierung)
Ggf. Bürgschaftserklärung bei unsicherer Bonität
Je nach Marktsituation und Objektkategorie können Vermieter eigenständig entscheiden, welche Unterlagen sie tatsächlich einfordern.
Mieterselbstauskunft und DSGVO: Was ist zu beachten?
Sind die Bewerberdaten in der Mieterselbstauskunft hinterlegt, gelten für die Verarbeitung der Bewerberdaten seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) klare Regeln. Als Vermieter müssen Sie:
Die Zweckbindung einhalten: Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich zur Prüfung der Bewerbung genutzt werden.
Die Aufbewahrungsfristen beachten: Daten abgelehnter Bewerber sind nach spätestens drei Monaten zu löschen.
Die Einwilligung dokumentieren: Das Formular muss eine ausdrückliche Einwilligungserklärung des Mietinteressenten zur Datenverarbeitung enthalten.
Die Daten nicht an Dritte weitergeben: Bewerberdaten dürfen nicht an externe Parteien weitergegeben werden – es sei denn, der Bewerber hat diesem explizit zugestimmt.
Für Bestandshalter und institutionelle Vermieter mit vielen Einheiten ist die DSGVO-konforme Verarbeitung von Bewerberdaten besonders relevant. Digitale Systeme, die Daten automatisiert verwalten und fristgerecht löschen, sind hier ein erheblicher Vorteil.
Mieterselbstauskunft bei großen Wohnungsportfolios
Für Vermieter mit großen Portfolios ist nicht die Mieterselbstauskunft das Problem, sondern das Volumen. Hunderte Bewerbungen pro Quartal, unterschiedliche Objekte, mehrere Standorte: Ohne standardisierte Prozesse entstehen hier schnell Verzögerungen, Compliance-Lücken und unnötige Leerstände. moovin löst genau das: Als Full-Service-Vermietungspartner übernehmen wir Ihren gesamten Qualifizierungs- und Vermietungsprozess — von der digitalen Selbstauskunft über die Bonitätsprüfung bis hin zur vollständig digitalen Vertragsabwicklung — weil Geschwindigkeit und Sicherheit in der Mieterauswahl kein Widerspruch sein müssen.
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Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft
Ist die Mieterselbstauskunft gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine Mieterselbstauskunft einzufordern oder auszufüllen. Vermieter können sie verlangen, Mieter dürfen sie verweigern – müssen dann aber damit rechnen, bei der Wohnungsvergabe nicht berücksichtigt zu werden.
Darf der Vermieter nach dem Gehalt fragen?
Ja. Fragen nach dem monatlichen Nettoeinkommen und der Art des Arbeitsverhältnisses sind zulässig, da sie einen direkten Bezug zur Zahlungsfähigkeit des Mieters haben.
Was passiert, wenn ein Mieter in der Mieterselbstauskunft lügt?
Bei zulässigen Fragen kann eine bewusste Falschauskunft zur Anfechtung oder außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags führen. Bei unzulässigen Fragen darf der Mieter hingegen falsche Angaben machen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Wie lange darf ein Vermieter die Mieterselbstauskunft aufbewahren?
Die Daten abgelehnter Bewerber müssen nach spätestens drei Monaten gelöscht werden. Bei Mietern, mit denen ein Vertrag geschlossen wurde, gelten die allgemeinen mietrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Braucht man für die Schufa-Abfrage eine gesonderte Einwilligung?
Ja. Eine Schufa-Abfrage setzt die ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des Bewerbers voraus. Eine allgemeine Einwilligung im Rahmen der Mieterselbstauskunft ist nicht ausreichend – die Einwilligung muss spezifisch auf die Bonitätsabfrage bezogen sein.
Kann moovin die Mieterauswahl für mein Portfolio übernehmen?
Ja. moovin übernimmt den gesamten Prozess der Mietervorauswahl – von der standardisierten Selbstauskunft über die Bonitätsprüfung bis zur Vertragsunterzeichnung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch über Ihr Portfolio: moovin Vermietungsservice.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Mietrecht hinzuzuziehen.



